Energie-Report: News

11.06.2012 - Revitalisierung von Gewässern: 142 Mio. Fr. für die Kantone für 2012 – 2015

Für die Planung und Durchführung von Gewässerrevitalisierungen stellt der Bund den Kantonen im Zeitraum 2012–2015 142 Millionen Franken zur Verfügung. 67 Millionen davon hat das Bundesamt für Umwelt BAFU im Rahmen von Programmvereinbarungen zugeteilt. 75 Millionen Franken sind für Einzelprojekte reserviert.

Das revidierte Gewässerschutzgesetz sieht vor, dass 4000 Kilometer an prioritären Fliessgewässern revitalisiert werden. Ergänzend müssen die Kantone entlang der Fliessgewässer Korridore ausscheiden, die den Hochwasserschutz und die Vernetzung der naturbelassenen oder revitalisierten Gewässerabschnitte gewährleisten.

Ein weiteres Element des geänderten Gewässerschutzgesetzes ist die ökologische Sanierung der Wasserkraft. Es müssen bauliche Massnahmen ergriffen werden, um die negativen Auswirkungen des Schwall- und Sunkbetriebs von Speicherkraftwerken zur Produktion von Spitzenenergie zu mildern. Es sind Fischtreppen zu erstellen und der Geschiebehaushalt der Fliessgewässer muss wiederhergestellt werden. Diese Massnahmen werden mittels eines Zuschlags von 0,1 Rp./kWh auf die Übertragungskosten der Hochspannungsnetze durch die nationale Netzgesellschaft swissgrid finanziert.