Das ENSI verlangt von den Schweizer Kernkraftwerken den Nachweis, dass sie ausreichend gegen Störfälle, die durch extreme Wetterbedingungen ausgelöst werden, geschützt sind. Dieser ist bis Ende 2013 zu erbringen.
Die Überprüfung der bisherigen Gefährdungsannahmen und die zugehörigen Nachweise gehören zu den offenen Punkten aus dem EU-Stresstest. Das Eidgenössische Nuklearsicherheitsinspektorat (ENSI) hat nun die fehlenden Randbedingungen für die Nachweisführung definiert. Folgende Gefährdungen sind für die Schweizer Kernkraftwerke von erhöhter Relevanz:
Aber auch Trockenheit, Hagel, Eisregen, Vereisung oder Waldbrand, sowie Kombinationen von Wetterereignissen müssen betrachtet werden.
Der Nachweis ist bis Ende 2013 zu erbringen. Den Betreibern wird auf Grund des Umfangs ein Jahr mehr Zeit eingeräumt als ursprünglich im Aktionsplan vorgesehen. Bis Ende 2012 müssen die Betreiber ein Konzept für die Nachweisführung vorlegen.